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Wissenswertes rund um Investmentfonds - Geschlossene Fonds - ETFs
Abgeltungssteuer umgehen
Die seit dem 01.01.2009 geltende Abgeltungssteuer bedeuted für die meisten Anleger eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung. Natürlich kommt da die Frage auf, ob man die Abgeltungssteuer vermeiden oder umgehen kann. Es gibt in der Tat verschiedene Varianten Ihre Geldanlagen so zu optimieren, dass die Auswirkungen der Abgeltungssteuer abgemildert werden können. Beachten Sie jedoch, man sollte grundsätzlich niemals ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten investieren. Panikkäufe und schlechte Produkte können zu Kursverlusten oder hohen Gebühren führen, welche die Nachteile der Abgeltungssteuer noch bei Weitem übersteigen. Teil 1: Kosten senken und Renditen erhöhenBevor Sie an Ihrem Anlageverhalten Veränderungen vornehmen, sollten Sie prüfen, ob sich Ihre bisherigen Schritte nicht optimieren lassen. (Tipp: Checkliste zur Abgeltungssteuer ebenfalls nutzen)
Fonds ohne Ausgabeaufschlag kaufen Breits beim Fonds Erwerb können Sie als cleverer Anleger sparen, wenn Sie die Fonds ohne Ausgabeaufschlag kaufen. Depotgebühren und überhöhte Ordergebühren müssen ebenfalls nicht sein, ein Gespräch mit dem Bankinstitut oder ein Wechsel zu einem anderen Anbieter schafft Abhilfe. Wir helfen mit unserem Depotrechner und dem Depotvergleich gern weiter. Teure aktive Aktienfonds in ETFs tauschen Eine weitere Überlegung wäre die teuren aktiven Fonds in ähnliche ETFs (Exchange Traded Funds) zu tauschen. Da die meisten Aktienfonds ohnehin nur einen Index abbilden und nur ein Bruchteil der aktiven Fonds diesen dauerhaft schlagen kann sind die hohen Verwaltungsgebühren, Perfomance Fees etc. kaum gerechtfertigt. Freistellungsaufträge für Dividenden und Ausschüttungen Zu guter Letzt sollten Sie bedenken, dass auch für Ausschüttungen und Dividenden Freistellungsaufträge erteilt sein müssen. Sie können sich zuviel gezahlte Steuern zwar mit der Steuererklärung zurück holen, verschenken diese aber für ein Jahr an den Staat. Teil 2: Assetklassen überdenkenEinige Assetklassen und Produkte sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen bzw. nur teilweise betroffen. Dazu gehören:
Riester Rente und Rürup Rente werden nachgelagert versteuert Insbesondere die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente oder der Rüruo Rente ist durchaus eine Alternative zur Abgeltungssteuer. Sowohl Riester Fondssparpläne als auch Rürup Fondssparpläne bieten staatliche Förderung, attraktive Renditechancen und Kapitalgarantie in Einem. Wer sich bis jetzt noch nicht zu einer Riester Rente durchringen konnte, sollte sich noch einmal informieren, ob diese nicht doch Sinn machen würde. Kapitalversicherungen unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung Grundsätzlich sind auch jegliche Kapital-Versicherungen seit dem 01.01.2009 steuerlich gesehen im Vorteil. Die fondsgebundene Lebensversicherung und die fondsgebundene Private Rentenversicherung unterliegen nur einer anteiligen Besteuerung der Erträge. Allerdings sollten Sie die Frage Fondssparen oder Fondsspolicen auch unter dem Gesichtspunkt Abschlussgebühren und Verwaltungskosten betrachten. Geschlossene Fonds und Beteiligungen wieder interessant Für Geschlossene Fonds und Beteiligungen gelten zum Teil besondere steuerliche Regelungen. Insbesondere Schiffsbeteiligungen (Tonnagesteuer) und geschlossene Immobilienfonds können aus steuerlicher Sicht interessante Investments sein. Bedenken Sie jedoch, dass geschlossene Fonds auf Grund des Risikoprofils in der Regel nur eine Depotbeimischung von maximal 15 % sein sollten. Ausschüttungen steuerfrei mit offenen Immobilienfonds Immobilienfonds gehören eigentlich genau wie Aktienfonds und festverzinsliche Wertpapiere in jedes Depot. Besonderes Schmankerl: Erträge, die Immobilienfonds im Ausland erzielen (Mieteinnahmen) unterliegen nicht der deutschen Abgeltungssteuer. Dies macht offene Immobilienfonds mit hohem Auslandsanteil interessant. Beispielsweise:
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