Kapitalanlagegesellschaft

Kapitalanlagegesellschaft

Investmentfonds werden von Kapitalanlagegesellschaften angeboten, diese werden oftmals auch als Fondsgesellschaft bezeichnet.

Investmentfonds
Fondssparen
Kosten Fondssparen

Investmentfonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt. Diese haben in Deutschland den Status eines Kreditinstituts.

Innländische Kapitalanlagegesellschaften 

Die gängige Gesellschaftsform dieser Unternehmen ist in Deutschland die GmbH, beispielsweise die DWS Investments GmbH.  Aber auch die Rechtsform einer Aktiengesellschaft ist denkbar.

Kapitalanlagegesellschaften unterliegen dem Investmentgesetz und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Die Auflage eines deutschen Investmentfonds ist erst nach Beantragung bei dieser Behörde möglich.

Der Erwerb von Fondsanteilen einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft macht Sie nicht zum Mitgesellschafter. Das Fondsvermögen ist durch die Gesellschaften sepparat vom eigenen Vermögen als Sondervermögen zu führen.

Einfacher formuliert: Kapital, welches Sie in den Fonds einer deutschen Fondssgesellschaft investieren, darf nicht für Forderungen von Dritten gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft oder deren eventuelle Schulden verwendet werden.  Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz der deutschen Kapitalanleger.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften

Ausländische Fondsgesellschaften können zwar genauso wie deutsche Kapitalanlagegesellschaften organisiert sein, ein Beispiel hierfür sind die Tochterunternehmen deutscher Kreditinstitute in Luxemburg, häufig gelten jedoch ganz andere Strukturen und ein anderer gesetzlicher Rahmen, als das in Deutschland der Fall ist.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften, die ihre Produkte öffentlich in Deutschland vertreiben, unterliegen ebenfalls der Aufsicht und den Bestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Investmentaktiengesellschaften

Eine Sonderform der Kapitalanlagegesellschaften sind die Investmentaktiengesellschaften. Anleger können anstelle von Fondsanteilen Aktien dieser Unternehmen erwerben. Der Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist dann die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens. Auch für diese Unternehmen gilt in Deutschland das Investmentgesetz, beachten Sie, dass im Ausland kein vergleichbarer gesetzlicher Rahmen gegeben sein muss.

Investmentaktiengesellschaften gibt es mit fixem und veränderlichem Kapital. Die Anteile von ersteren können lediglich über die Börse gehandelt werden, Sie zählen somit zu den geschlossenen Fonds.

 

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